Foto: Journalisten bei der AfD, über dts Nachrichtenagentur

“Prüffall AfD”: Innen­mi­nis­terium war vor Bekanntgabe informiert

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Das Bun­des­in­nen­mi­nis­terium war laut eines Zei­tungs­be­richts vorab infor­miert, als der Prä­sident des Bun­des­amtes für Ver­fas­sungs­schutz (BfV), Thomas Hal­denwang, am 15. Januar die AfD öffentlich als “Prüffall” seines Amtes bezeichnete. Das bestä­tigte ein Sprecher des Minis­te­riums der “Frank­furter All­ge­meinen Sonn­tags­zeitung”. Hal­denwang hatte sei­nerzeit auf einer Pres­se­kon­ferenz mit­ge­teilt, die AfD werde “als Prüffall bear­beitet”, weil dem Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz “erste tat­säch­liche Anhalts­punkte” für eine ver­fas­sungs­feind­liche Politik dieser Partei vorlägen.
Die AfD klagte gegen diese öffent­liche Fest­stellung und bekam Recht. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln unter­sagte dem Ver­fas­sungs­schutz, die Partei einen “Prüffall” zu nennen. So eine Bezeichnung greife in das Per­sön­lich­keits­recht ein, das auch Par­teien zuer­kannt werden müsse. Aller­dings darf der Ver­fas­sungs­schutz zwei Teil­glie­de­rungen der AfD — den “Flügel” und die “Junge Alter­native” — weiter als “Ver­dachts­fälle” bezeichnen.
Das Innen­mi­nis­terium schreibt nun, es sei vorab darüber “in Kenntnis gesetzt” worden, dass Hal­denwang plante, die Gesamt­partei AfD öffentlich einen “Prüffall” zu nennen, berichtet die “Frank­furter All­ge­meinen Sonn­tags­zeitung” unter Berufung auf eine E‑Mail des Minis­te­riums. Das Haus habe zu dieser Absicht aller­dings “vorab nicht Stellung genommen”. Ob Bun­des­in­nen­mi­nister Horst See­hofer (CSU) per­sönlich von Hal­den­wangs bevor­ste­hender öffent­licher Bekanntgabe wusste, sei unbe­ant­wortet geblieben, berichtet die Zeitung weiter. See­hofer hatte dem Ver­fas­sungs­schutz wenige Tage nach der “Prüffall”-Mitteilung des BfV-Prä­si­denten, aber noch vor dessen Miss­erfolg vor dem Kölner Ver­wal­tungs­ge­richt “aus­ge­zeichnete Arbeit” und “viele gute Erfolge” bescheinigt.