Innen­mi­nis­terium: AfD-Mit­glied­schaft mit Beam­ten­status vereinbar

Die Mit­glied­schaft in einer umstrit­tenen Partei wie der AfD führt für Beamte nicht auto­ma­tisch zu Kon­se­quenzen. Das ist das Ergebnis einer Prüfung des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­riums zur Bedeutung der Ver­fas­sungs­treue von Beamten und zur Ver­ein­barkeit von Par­tei­mit­glied­schaft und Beam­ten­status, über das die “Welt” berichtet. Wie ein Sprecher des Innen­mi­nis­te­riums erklärte, hat eine “ver­tiefte Prüfung” des Hauses die bis­herige Ein­schätzung zu solchen Fällen bestätigt.
Die Beam­ten­ge­setze sehen bereits ein soge­nanntes Mäßi­gungs­gebot vor. “Die reine Zuge­hö­rigkeit einer Beamtin oder eines Beamten zu einer Partei oder Orga­ni­sation, deren Ver­fas­sungs­feind­lichkeit nicht fest­ge­stellt wurde, die aber von den Ver­fas­sungs­schutz­be­hörden als Prüffall oder Ver­dachtsfall behandelt werden, ist beam­ten­rechtlich ohne Relevanz”, erklärte der Sprecher. Laut Prüfung des Innen­mi­nis­te­riums funk­tio­nierten bereits die bis­he­rigen “beamten- und dis­zi­pli­nar­recht­lichen Vor­keh­rungen” gegen eine “extre­mis­tische Aus­höhlung des öffent­lichen Dienstes” durch Beamte, die sich nicht ver­fas­sungstreu ver­hielten. Es kommt etwa im Dienst nicht auf die Zuge­hö­rigkeit zu einer Gruppe an, sondern auf das “kon­krete Ver­halten”. Zu einer Mit­glied­schaft müssten Akti­vi­täten hin­zu­kommen, die laut Innen­mi­nis­terium den Ver­dacht recht­fer­tigten, dass der jeweilige Beamte ein Dienst­ver­gehen begangen habe. Bereits ein­zelne Ver­hal­tens­weisen, die mit der gesetz­lichen Treue­pflicht unver­einbar seien, könnten dabei dis­zi­pli­na­rische Maß­nahmen nach sich ziehen. Die ent­spre­chende Maß­nahme wie­derum soll in jedem Ein­zelfall bestimmt werden. Möglich seien zum Bei­spiel ein Verweis, eine Geldbuße, die Kürzung der Dienst­bezüge und die Zurück­stufung oder die Ent­fernung aus dem Dienst. Die Prüfung hatte Bun­des­in­nen­mi­nister Horst See­hofer (CSU) im Februar ange­kündigt gehabt. Der Ver­fas­sungs­schutz hatte Mitte Januar die AfD ins­gesamt zum Prüffall erklärt. Genauer hin­schauen wollte die Behörde beim rechts­na­tio­nalen Flügel der AfD und bei der Jungen Alter­native, der Jugend­or­ga­ni­sation der Partei. Beide wurden als Ver­dachtsfall eingestuft.
 


Unkom­men­tierte Nach­richt der dts Nach­rich­ten­agentur — Foto: Jour­na­listen bei der AfD, über dts Nachrichtenagentur