Miss­brauchs­fälle: NRW macht Staats­an­wälten mit neuem Erlass Druck

Der nord­rhein-west­fä­lische Jus­tiz­mi­nister Peter Bie­senbach (CDU) hat auf offen­sicht­liche Pannen der Staats­an­walt­schaft Kleve beim Umgang mit einem mut­maß­lichen Sexu­al­straf­täter reagiert. Das berichtet die “Rhei­nische Post”. In diesen Tagen geht den Gene­ral­staats­an­wälten in NRW demnach ein neuer Erlass des NRW-Jus­tiz­mi­nis­te­riums zu, der in solchen Fällen zu mehr Eile auf­fordert und häu­figere Inhaf­tie­rungen von Tat­ver­däch­tigen sowie mehr Haus­durch­su­chungen in solchen Fällen anregt.“Ein mir berich­teter Ein­zelfall gibt Anlass, für die Bear­beitung von Ermitt­lungs­ver­fahren wegen Straf­taten gegen die sexuelle Selbst­be­stimmung vor­sorglich auf fol­gende Punkte hin­zu­weisen”, beginnt Bie­sen­bachs neuer Erlass. “Zeit­liche Ver­zö­ge­rungen sind unter allen Umständen zu ver­meiden”, heißt es weiter. Haus­durch­su­chungen und Unter­su­chungshaft seien “auch im Falle einer gestän­digen Ein­lassung sorg­fältig zu prüfen und, soweit ange­zeigt, zeitnah aus­zu­schöpfen”. Bei der Prüfung einer Unter­su­chungshaft sei Paragraf 112a der Straf­pro­zess­ordnung “besonders in den Blick zu nehmen”, mahnt Bie­senbach. Dieser Paragraf nennt die Wie­der­ho­lungs­gefahr als mög­lichen Haftgrund.
 

Düs­seldorf (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Jus­ticia, über dts Nachrichtenagentur