Soziale Netz­werke sollen Kin­der­pornos selber melden

Die Bun­des­re­gierung will Betreiber von sozialen Netz­werken künftig auch dazu ver­pflichten, Fälle von Kin­der­por­no­grafie an die Sicher­heits­be­hörden zu melden. Darauf einigten sich nach Infor­ma­tionen der Zei­tungen der Funke-Medi­en­gruppe (Sams­tag­aus­gaben) das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terium und das Bun­des­in­nen­mi­nis­terium. Derzeit arbeitet das Jus­tiz­mi­nis­terium an einem Gesetz­entwurf zu Bekämpfung des Rechts­extre­mismus und der Hasskriminalität.Der Entwurf sieht eine Mel­de­pflicht für Pro­vider nach dem Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz wie etwa Facebook und Twitter vor. Neben der Mel­de­pflicht für Straf­taten wie Volks­ver­hetzung oder die Störung des öffent­lichen Friedens soll in dem Gesetz auch geregelt werden, dass die Betreiber der Platt­formen etwa das Ver­breiten und Zugäng­lich­machen von kin­der­por­no­gra­fi­schem Material dem Bun­des­kri­mi­nalamt unmit­telbar mit­teilen, sobald die Pro­vider etwa durch Hin­weise der Nutzer davon Kenntnis erlangen. Neben den straf­rechtlich rele­vanten Inhalten sollen die Unter­nehmen auch die IP-Adressen der Profile an die Polizei weitergeben.
 

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Nutzer an einem Com­puter, über dts Nachrichtenagentur