Maut­be­treiber wollen 560 Mil­lionen Euro Schadenersatz

Die nicht zu Zuge gekom­menen Maut­be­treiber wollen 560 Mil­lionen Euro Scha­den­ersatz. Die in der “Auto­ticket GmbH” gebün­delte Betrei­ber­ge­sell­schaft, ein Joint Venture der Gesell­schafter CTS Eventim und Kapsch, teilte am Don­nerstag mit, dass Scha­den­er­satz­an­sprüche in dieser Höhe gegen den Bund erhoben werden sollen. Der Scha­den­ersatz solle “in meh­reren Schritten geltend” gemacht werden.Die Ver­trags­par­teien hätten für den Fall der Ver­trags­be­en­digung durch den Bund den ent­gan­genen Gewinn über die Ver­trags­laufzeit ver­einbart. Wei­terhin sehe der Betrei­ber­vertrag die Kom­pen­sation der Been­di­gungs­kosten vor, zu denen auch Scha­dens­er­satz­an­sprüche der beauf­tragten Unter­auf­trag­nehmer gehörten, hieß es in der Mit­teilung. Der Betrei­ber­vertrag sehe zudem ein ganz bestimmtes Ver­fahren zur Streit­bei­legung vor: “Zunächst wird ein unab­hän­giger Stich­tags­prüfer die Ermittlung des ent­gan­genen Gewinns über­prüfen. Schließlich ent­scheidet ein Schieds­ge­richt über die Recht­mä­ßigkeit aller Ansprüche”, heißt es in der Mit­teilung. Damit wächst der Druck auf Ver­kehrs­mi­nister Andreas Scheuer (CSU), der die Ver­träge womöglich viel zu früh unter­schrieben hatte. Die “Süd­deutsche Zeitung” berichtete zudem unter Berufung auf eigene Infor­ma­tionen, es habe in den ver­gan­genen Wochen Ver­suche des Ver­kehrs­mi­nis­te­riums und seiner Anwälte gegeben, die Fest­stellung der genauen Scha­dens­summe vorerst abzu­wenden. So habe sich der Bund seit Monaten aus for­mellen Gründen geweigert, an der Benennung des benannten “Stich­tags­prüfers” mit­zu­wirken — wohl um den gesamten Prozess zu ver­zögern. Nun scheint das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­terium aller­dings die Flucht nach vorne zu ver­suchen. Das Minis­terium leitete am Don­nerstag eine Vor­stufe für ein außer­ge­richt­liches Schieds­ver­fahren ein. In einem Schreiben an die Betrei­ber­firmen teilen die Anwälte des Minis­te­riums mit, dass sie ein “Ver­fahren zur internen Streit­bei­legung” gestartet hätten, schreiben die Zei­tungen der Funke-Medi­en­gruppe. Darin werde ein erstes Treffen für den 13. Januar im Ver­kehrs­mi­nis­terium ange­setzt. Ver­läuft das interne Streit­ver­fahren ohne Ergebnis, kann das eigent­liche Schieds­ver­fahren bean­tragt werden. Es dürfte viele Anwälte mehrere Jahre lang beschäf­tigen. Scheuer ließ laut Funke-Bericht das Ver­fahren starten, weil die Maut­firmen ohne Erlaubnis mit der Berechnung mög­licher Ent­schä­di­gungs­for­de­rungen begonnen haben. “Streit­ge­gen­stand ist die Unzu­läs­sigkeit des von den Betrei­ber­par­teien ein­ge­lei­teten Ver­fahrens zur Bestimmung eines Brut­to­un­ter­neh­mens­wertes”, heißt es wörtlich in dem Schreiben. Dieser Unter­neh­menswert ist in den Ver­trägen zur Pkw-Maut als mög­liche Ent­schä­digung genannt, falls die Pkw-Maut an einer Ent­scheidung des Euro­päi­schen Gerichtshofs (EuGH) scheitert. Tat­sächlich unter­sagte das höchste EU-Gericht am 18. Juni die Maut in der von Scheuer geplanten Form, wor­aufhin das Minis­terium die bereits geschlos­senen Ver­träge kün­digte. Nach Auf­fassung des Ver­kehrs­mi­nis­te­riums kann allein ein Schieds­ge­richt darüber ent­scheiden, ob den Maut­firmen eine Ent­schä­digung zusteht und wie hoch sie ist. Die Betreiber hätten sich deshalb gar nicht vorher um deren Berechnung kümmern dürfen. Minister scheuer lehnt eine Ent­schä­digung ohnehin grund­sätzlich ab. Er meint, die Firmen hätten die ver­traglich ver­ein­barten Leis­tungen für die Pkw-Maut nicht oder nur unzu­rei­chend erbracht. Scheuer hat aber zwi­schen­zeitlich auch das Urteil des EuGH als Grund für die Kün­digung genannt. Daraus könnte sich dann doch noch ein Anspruch auf eine Ent­schä­digung ergeben.
 

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Aus­fahrts-Schild an einer Autobahn, über dts Nachrichtenagentur